Verkehrswertgutachten für Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, braucht einen belastbaren Wert für die Schenkungsteuer – und oft die saubere Bewertung von Rechten wie Nießbrauch oder Wohnrecht.
Gerade Nießbrauch und Wohnungsrecht beeinflussen den steuerlichen Wert erheblich. Eine nachvollziehbar begründete Bewertung dieser Rechte verhindert später Diskussionen mit dem Finanzamt und sorgt für eine faire Anrechnung.
Darauf kommt es an
Rechte korrekt bewertet
Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht werterheblich und begründet berücksichtigt.
Fürs Finanzamt
Belastbarer Wert für die Schenkungsteuer – anerkennungsfähig nach § 198 BewG.
Faire Anrechnung
Klare Grundlage für die spätere Anrechnung in der Familie.
Häufige Fragen
Wie wirkt sich Nießbrauch auf den Wert aus?
Ein Nießbrauch mindert den Wert, abhängig von Nutzungsdauer und Ertrag. Ich berechne den Abschlag nachvollziehbar und begründet.
Wird das vom Finanzamt akzeptiert?
Bei methodisch sauberer, belegbarer Begründung ist die Bewertung anerkennungsfähig. Ich richte das Gutachten genau darauf aus.