Immobilienbewertung bei Scheidung und Zugewinnausgleich
Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Vermögenswert – und der strittigste. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten schafft die belastbare Grundlage für den Zugewinnausgleich.
Ich bewerte ausschließlich nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV – unabhängig davon, wer mich beauftragt. Das ist die Voraussetzung dafür, dass beide Seiten und das Gericht dem Wert vertrauen können.
Welcher Stichtag?
Im Zugewinnausgleich spielen unterschiedliche Stichtage eine Rolle (z. B. Trennung, Rechtshängigkeit der Scheidung). Ich kläre mit Ihnen, welcher Stichtag für Ihr Gutachten maßgeblich ist, und rechne den Wert entsprechend.
Darauf kommt es an
Strikt neutral
Methodische Bewertung ohne Parteinahme – für beide Seiten nachvollziehbar.
Richtiger Stichtag
Bewertung auf den für Ihren Fall maßgeblichen Stichtag.
Diskret
Sensibles Thema, vertrauliche und ruhige Abwicklung.
Häufige Fragen
Ist die Bewertung wirklich neutral?
Ja. Ich bin Sachverständiger, kein Interessenvertreter. Ich bewerte nach ImmoWertV – unabhängig von der Auftraggeberseite.
Wird das Gutachten anerkannt?
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten ist zur Vorlage bei Anwälten und Gericht geeignet. Die Beweiswürdigung obliegt dem Gericht.
Welcher Stichtag gilt?
Das hängt vom Verfahren ab. Ich kläre das mit Ihnen und bewerte stichtagsgenau.