Finanzamtswert zu hoch? Niedrigeren Wert nach § 198 BewG nachweisen
Das Finanzamt setzt für geerbte oder geschenkte Immobilien einen pauschal ermittelten Wert an – oft über dem tatsächlichen Verkehrswert. Mit einem qualifizierten Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie einen niedrigeren Wert nach und senken Ihre Steuerlast.
Seit der Bewertungsreform 2023 betrifft das viele Eigentümer
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsverfahren für Erbschaft- und Schenkungsteuer angepasst – die steuerlichen Werte sind je nach Lage spürbar gestiegen. Liegt der nachweisbare Verkehrswert unter dem Finanzamtswert, kann sich ein Gegengutachten deutlich lohnen.
Ihr Vorteil: meine Zertifizierung wird anerkannt
Die Finanzverwaltung erkennt ausdrücklich Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen als Nachweis im Sinne des § 198 BewG an. Genau diese Zertifizierung habe ich (DIAZert). Ihr Gutachten wird methodisch sauber nach ImmoWertV erstellt – belegbar und auf die aktuellen Marktverhältnisse bezogen, damit es der Prüfung standhält.
So gehen wir vor
Kostenlose Erfolgsprüfung
Ich sage Ihnen ehrlich, ob der zu erwartende niedrigere Wert die Gutachtenkosten rechtfertigt.
Unterlagen & Besichtigung
Persönliche Besichtigung und Auswertung – die Grundlage für ein belastbares Ergebnis.
Gutachten fürs Finanzamt
Nachvollziehbares Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt.
Wichtig: Einspruchsfrist beachten
Gegen den Feststellungsbescheid gilt in der Regel eine Frist von einem Monat. Handeln Sie frühzeitig – sprechen Sie mich rechtzeitig an, damit genug Zeit für Besichtigung und Gutachten bleibt.
Häufige Fragen
Wird mein Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Gutachten nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger sind grundsätzlich als Nachweis nach § 198 BewG geeignet, sofern sie die inhaltlichen Anforderungen erfüllen. Genau darauf ist meine Arbeitsweise ausgerichtet.
Lohnt sich das bei den Kosten?
Deshalb die kostenlose Vorprüfung: Liegt der nachweisbare Wert spürbar unter dem Finanzamtswert, kann die Steuerersparnis das Honorar um ein Vielfaches übersteigen. Ich prüfe das vorab für Ihren Fall.
Welche Frist habe ich?
Gegen den Bescheid gilt meist eine Einspruchsfrist von einem Monat. Sprechen Sie mich möglichst früh an. Dies ist keine Steuerberatung – Fristen im Einzelfall klärt Ihr Steuerberater.